Klagebegehren

Klagebegehren
Kla|ge|be|geh|ren, das (Rechtsspr.):
in Form einer Klage erhobenes, durch den Klageantrag inhaltlich bestimmtes Verlangen nach Rechtsschutz.

* * *

Kla|ge|be|geh|ren, das (Rechtsspr.): in Form einer Klage erhobenes, durch den Klageantrag inhaltlich bestimmtes Verlangen nach Rechtsschutz.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Finanzgericht — Das Finanzgericht ist ein besonderes Fachgericht. Es ist in Deutschland das Gericht erster Instanz für den Rechtsweg in finanzgerichtlichen Streitigkeiten. Die Richterinnen und Richter befinden über Rechtstreitigkeiten zwischen Steuerbürger und… …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentlich-rechtliche Streitigkeit — Eine öffentlich rechtliche Streitigkeit liegt vor, wenn sich das Klagebegehren als Folge eines Sachverhalts darstellt, der nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist. Das Begehren des Klägers ist also nur dann öffentlich rechtlicher Art, wenn es… …   Deutsch Wikipedia

  • Actio Publiciana — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Befristetes Arbeitsverhältnis — Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden soll. Die Befristung ist neben der Kündigung ein eigenständiger… …   Deutsch Wikipedia

  • Befristung (Arbeitsverhältnis) — Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden soll. Die Befristung ist neben der Kündigung ein eigenständiger… …   Deutsch Wikipedia

  • Befristungskontrolle — Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden soll. Die Befristung ist neben der Kündigung ein eigenständiger… …   Deutsch Wikipedia

  • Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum — Österreichisches Recht Die Actio Publiciana (§ 372 ff ABGB: „Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum“) ist neben der Besitzstörungsklage eine besitzschützende Klage im österreichischen Sachenrecht. Sie richtet sich auf Herausgabe der Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Klagehäufung — bezeichnet zum einen die Zusammenfassung mehrerer Klagebegehren in einem Verfahren ( objektive Klagehäufung ) und zum anderen die Verbindung von Prozessen mehrerer Kläger oder gegen mehrere Beklagte ( subjektive Klagehäufung , meistens… …   Deutsch Wikipedia

  • Klagenhäufung — Klagehäufung bezeichnet zum einen die Zusammenfassung mehrerer Klagebegehren in einem Verfahren ( objektive Klagehäufung ) und zum anderen die Verbindung von Prozessen mehrerer Kläger oder gegen mehrere Beklagte ( subjektive Klagehäufung ,… …   Deutsch Wikipedia

  • Sachurteil — Ein Sachurteil ist eine gerichtliche Entscheidung durch Urteil über die Sache selbst, also über den Streitgegenstand im Zivilprozess, die angeklagte prozessuale Tat im Strafprozess und entsprechend im Verwaltungsgerichtsverfahren über das… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”